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Urheberrecht in der Schule

Was hat Schule mit dem Urheberrecht zu tun? Viel, denn Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler nutzen im Schulkontext neben selbst erstelltem Material auch urheberrechtlich geschützte Werke. Wissenswertes zum Urheberrecht in der Schule vermittelt der folgende Überblick.

Urheberrecht in der Schule
© Getty Images

Lehrkräfte greifen sowohl zur Vorbereitung, als auch im Unterricht selbst nicht nur auf eigene Materialien zurück, sondern nutzen häufig auch Materialien Dritter, wie beispielsweise Arbeitsblätter oder Musteraufgaben. Hinzu kommt, dass auch die Digitalisierung Einzug in das Klassenzimmer gehalten hat und der Unterricht nicht mehr nur durch klassische Schulbücher, sondern auch durch Bilder, Videos und Animationen unterstützt wird. Auf der anderen Seite verwenden auch Schülerinnen und Schüler zum Beispiel für Power-Point-Präsentationen oder Plakate häufig Bilder, Texte oder Grafiken aus dem Internet.

All diese Fälle haben gemeinsam, dass es sich dabei in der Regel um die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken handelt. Was auf der einen Seite den Unterricht bereichert, berührt auf der anderen Seite möglicherweise die Rechte Dritter. Daher ist es wichtig, dass Lehrende sowie Schülerinnen und Schüler wissen, ob und wie sie fremde Werke im Schulkontext nutzen können.

Mit dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) hat der Gesetzgeber die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um urheberrechtlich geschützte Werke nutzen zu können. Mit dem Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) und der Einführung der Paragraphen 60a-60h UrhG wurden die Bestimmungen zur Nutzung im Bildungs- und Wissenschaftsbereich reformiert.

Handreichung zum Urheberrecht in Schulen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) liefert mit der Handreichung Urheberrecht in Schulen eine verständliche und praxisnahe Orientierungshilfe zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken im Schulkontext. Sie beantwortet typische Fragen aus dem Schulalltag zum Urheberrecht und unterstützt Lehrende und Lernende dabei, Urheberrechtskompetenz zu entwickeln. Nach umfassenden Gesetzesänderungen im Jahr 2021 wurde die Handreichung vollständig überarbeitet und auch in Hinblick auf neue digitale Lehr- und Lernformate inhaltlich erweitert.