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EU-Urheberrechtsreform: Gutes für Bildung und Wissenschaft : Datum:

Das Europäische Parlament hat am 26. März 2019 der Richtlinie „über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29EG“ (Urheberrechtsrichtlinie) zugestimmt. Für Bildung und Wissenschaft ist Gutes dabei.

Urheberrechte sind wichtig für die Forschung
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Mit der Urheberrechtsrichtlinie sind die veralteten europäischen Regelungen des Urheberrechts von 2001 der digitalen Entwicklung angepasst worden. Diese umfassende Reform war notwendig geworden, weil seitdem neue, digitale Wege für das Schaffen, die Verbreitung und Verwertung von kreativen Inhalten entstanden sind.

Urheberrecht in Bildung und Wissenschaft
Auch für Bildung und Wissenschaft ist das Urheberrecht von großer Bedeutung. Urheberrechtlich geschützte Werke sind Teil unserer Kultur und als Gegenstand im Bildungsbereich nicht wegzudenken. In Forschung und Wissenschaft sind der Austausch von Informationen und Texten sowie die Auseinandersetzung mit bereits vorhandenen Arbeiten essentiell.   

Text und Data Mining
Für die Forschung besonders wichtig ist Text und Data Mining; ein Verfahren mit dem in Zeiten von Big Data große Text- und Datenmengen automatisiert ausgewertet wird können. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewinnen hieraus neue Erkenntnisse und Zusammenhänge, die dann in ihre Forschung einfließen. Im deutschen Urheberrecht ist das Text und Data Mining für wissenschaftliche Zwecke schon seit 2018 mit dem UrhWissG (Urheberrechts-Wissenschaftsgesellschafts-Gesetz) geregelt; mit der Urheberrechtsrichtlinie gilt dies nun europaweit.  Neu – auch für Deutschland – ist dabei, dass das Text und Data Mining im wissenschaftlichen Kontext nunmehr vergütungsfrei auszugestalten ist. Neu ist auch, dass Text und Data Mining nun auch im nicht-wissenschaftlichen Rahmen möglich ist, wenn der Rechteinhaber dieser Nutzung nicht maschinenlesbar, z.B. in den Metadaten der Webseite widersprochen hat. Die Möglichkeit, Text und Data Mining auch im nicht-wissenschaftlichen Kontext anwenden zu dürfen, ist äußerst wichtig für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen, nicht zuletzt auf dem Gebiet der Künstlichen Intelligenz.

Unterricht und Lehre
Urheberrechtlich geschützte Werke spielen auch in Unterricht und Lehre eine wichtige Rolle. Die Richtlinie regelt nun, dass geschützte Werke auch im Fernunterricht bzw. im E-Learning-Bereich digital und grenzüberschreitend genutzt werden können. Enthalten ist auch die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in geschlossenen Lernumgebungen, wie sie in der Online-Lehre eingesetzt werden sowie auf mit dem Internet verbundenen Whiteboards. Mit dieser Harmonisierung werden insbesondere grenzüberschreitende Lehrtätigkeiten einfacher.

Hintergrund und Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie
Die europäische Reform des Urheberechts wurde in Öffentlichkeit und Politik  kontrovers diskutiert. Im Fokus standen insbesondere zwei Vorschriften: die Vergütung von Presseverlagen (Art. 15) und die Haftung von marktmächtigen Internetplattformen für von den Nutzerinnen und Nutzern hochgeladene Inhalte (Art. 17).

Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, europäische Richtlinien in ihr nationales Recht umzusetzen. Im Hinblick auf Art. 17 hat die Bundesregierung bereit im Ministerrat mit einer Protokollerklärung bekräftigt, dass sie algorithmenbasierte Lösungen, d.h. sog. Uploadfilter in der Umsetzung weitgehend verhindern will. Internetplattformen sind freie Kommunikationskanäle und dienen als Sprungbrett für Kreative. Die Umsetzung von Art. 17 in Deutschland wird daher von dem Geist getragen sein, die Meinungs- und Kunstfreiheit sicherzustellen und den Rechten der Urheberinnen und Urheber Rechnung zu tragen. 

Wichtig ist auch: Online-Enzyklopädien wie Wikipedia und Bildungs- und Wissensplattformen sind von der Haftung gänzlich ausgenommen sind, sofern diese nicht gewinnorientiert am Markt agieren. Für Start-Up-Unternehmen, die weniger als 10 € Mio. Jahresumsatz genieren und weniger als durchschnittlich 5 Mio. unterschiedliche Besucher pro Kalenderjahr aufweisen, ist die Haftung ebenfalls wesentlich erleichtert.