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Urheberrechtsreform - Transformation ins digitale Zeitalter : Datum:

Der Bundestag hat Anpassungen des Urheberrechts beschlossen. Das Gesetzespaket erleichtert die Nutzung von Werken für die digitale Forschung und Bildung.

Paragraph vor Digitalem Hintergrund
Das Urheberrecht wird reformiert und dem digitalen Zeitalter angepasst. © Adobe Stock / sdecoret

Anlass für die Urheberrechtsreform geben die rasante Entwicklung der Digitalisierung und der Medientechnologien, die Auswirkungen darauf haben, wie urheberrechtlich geschützte Inhalte geschaffen, erzeugt, vertrieben, verwertet und vom Publikum genutzt werden. Das Urheberrecht ist ein zentraler Rechtsbereich für unsere digitale Gesellschaft. Beinahe jede und jeder ist mit dem Urheberrecht konfrontiert, wenn er das Internet und insbesondere die unterschiedlichen Online-Plattformen nutzt. Die vom Deutschen Bundestag verabschiedete Reform ist ein wichtiger Schritt, das Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter zu machen. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek nannte die Reformierung einen Gewinn für die Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

Was ändert sich bei den Nutzungsbefugnissen für Bildung und Wissenschaft?

Mit der dauerhaften Entfristung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (UrhWissG), das am 01.03.2018 zunächst für fünf Jahre befristet in Kraft getreten war, wird die dringend benötigte Planungssicherheit geschaffen, um Investitionen in die digitale Infrastruktur voranzutreiben. Für Unterricht und Lehre gibt es nun Regelungen, die die grenzüberschreitenden Nutzungen mit einbeziehen. Relevant ist dies beispielsweise für Online-Angebote von Universitäten. Bildungsinhalte im Internet können so europaweit für alle rechtssicher genutzt werden.

Und auch für die Forschung verbessert sich einiges: Nutzung zum Zwecke des wissenschaftlichen Text- und Data Mining werden vergütungsfrei. Zudem bekommen Forschende im neuen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) einen gesetzlichen Zugangsanspruch zu bestimmen Daten (Forschungsklausel).

Was ändert sich durch die beschlossenen Regelungen für die Plattformen?

Zentraler Bestandteil der Reform ist zudem die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Internet-Plattformen wie YouTube, Facebook, TikTok und Co. Diese sind künftig selbst für die Verbreitung von Inhalten verantwortlich und müssen – je nach Plattformgröße – verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die Positionen der Rechteinhaberinnen zu wahren. Hierzu zählt auch die Verpflichtung von den Nutzerinnen und Nutzern Lizenzen zu erwerben. In bestimmten Fällen sind Blockaden von Nutzer-Uploads vorgeschrieben.